FG Baden-Württemberg, vom 25.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 157/06
Vorliegen einer körperschaftsteuerrechtlichen und gewerbesteurrechtlichen Organschaft bei Einbringung einer Beteiligung an einer GmbH durch Übertragungsvertrag und Anteilsabtretungsvertrag und anschließendem Ergebnisabführungsvertrag in eine andere GmbH; Geltung eines Eintritts einer übernehmenden Körperschaft in die steuerliche Rechtstellung der übertragenden Körperschaft im Falle einer Kapitaleinbringung für jegliche Gewinnermittlungsvorschriften
BFH, Urteil vom 28.07.2010 - Aktenzeichen I R 111/09
DRsp Nr. 2010/20079
Vorliegen einer körperschaftsteuerrechtlichen und gewerbesteurrechtlichen Organschaft bei Einbringung einer Beteiligung an einer GmbH durch "Übertragungsvertrag und Anteilsabtretungsvertrag" und anschließendem Ergebnisabführungsvertrag in eine andere GmbH; Geltung eines Eintritts einer übernehmenden Körperschaft in die steuerliche Rechtstellung der übertragenden Körperschaft im Falle einer Kapitaleinbringung für jegliche Gewinnermittlungsvorschriften
NV: Die Voraussetzungen einer Organschaft gemäß §§ 14 ff. KStG 2002 sind infolge der in § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 1995 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft in die Position der übertragenden Gesellschaft auch nach Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung mit steuerlicher Rückwirkung gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 UmwStG von Beginn des Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft an erfüllt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.