I.
Die Beteiligten stritten vor dem Finanzgericht (FG) über die steuerlich anzuerkennende Höhe der Konzessionsabgabe "Wasser".
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand u.a. die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Wasser ist. Alleingesellschafterin ist die Stadt X. Die Klägerin hielt sämtliche Anteile an der V AG, deren Unternehmensgegenstand ebenfalls u.a. die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser ist. Zwischen der Klägerin und der V AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|