BFH - Urteil vom 09.10.2008
IX R 60/05
Normen:
EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2; EStDV 2000 § 54;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 21.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 621/03

Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH aufgrund eines privatschriftlichen Treuhandvertrages und dessen steuerrechtliche Anerkennung bei seinem Widerruf

BFH, Urteil vom 09.10.2008 - Aktenzeichen IX R 60/05

DRsp Nr. 2009/7920

Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH aufgrund eines privatschriftlichen Treuhandvertrages und dessen steuerrechtliche Anerkennung bei seinem Widerruf

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2; EStDV 2000 § 54;

Gründe:

I.

Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Jahr 1995 (Streitjahr) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Mit notariellem Vertrag vom 14. Mai 1992 wurde die X GmbH (GmbH) gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Entwicklung und der Vertrieb von ...systemen, die Vermittlung der zugehörigen Dienstleistungen sowie der Handel mit ...geräten und Baustoffen. Das Stammkapital in Höhe von 100 000 DM wurde in Höhe von 49 400 DM von G übernommen, die restlichen Anteile übernahmen R (25 600 DM) und S (25 000 DM); Letzterer wurde auch zum Geschäftsführer der GmbH bestellt.