OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.06.2016
I-3 Wx 99/16
Normen:
BGB § 883; BGB § 885;
Fundstellen:
DStR 2016, 10

Vormerkungsfähigkeit des Anspruchs eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft auf Übertragung der Geschäftsanteile des anderen Gesellschafters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2016 - Aktenzeichen I-3 Wx 99/16

DRsp Nr. 2016/14007

Vormerkungsfähigkeit des Anspruchs eines Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft auf Übertragung der Geschäftsanteile des anderen Gesellschafters

Ist eine aus zwei Gesellschaftern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentümerin eines Grundstücks, so handelt es sich bei einem Anspruch des einen Gesellschafters auf Übertragung der Gesellschaftsanteile des anderen nicht um einen im Wege der Vormerkung (§ 883 BGB) sicherungsfähigen „Anspruch auf Verschaffung eines eintragungsfähigen Grundstücksrechts“.

Tenor

Das Rechtsmittel wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Wert: 869.196,20 € (§ 45 Abs. 3 GNotKG)

Normenkette:

BGB § 883; BGB § 885;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 1) ist seit dem 10. Februar 1999 Eigentümerin der im Rubrum genannten Grundbesitze. In Abteilung I des Grundbuch sind insoweit als Eigentümer eingetragen die Beteiligten zu 2) und 3) als Gesellschafter bürgerlichen Rechts.

Die Beteiligten zu 2) und 3) sind weiterhin Gesellschafter der "gekündigten W. OHG", deren Vermögen auseinandergesetzt werden soll.

Im Zuge dieser Auseinandersetzung leitete der Beteiligte zu 2) gegen den Beteiligten zu 3) mit Antrag vom 04. März 2015 vor einem Schiedsgericht in Weinheim ein einstweiliges Verfügungsverfahren ein. Der genaue Gegenstand des Verfahrens ist nicht mitgeteilt.