FG Münster vom 16.03.2001
11 K 1500/99 AO
Fundstellen:
EFG 2001, 764

Wechsel der Gewinnermittlungsart und Veräußerung

FG Münster, vom 16.03.2001 - Aktenzeichen 11 K 1500/99 AO

DRsp Nr. 2001/13273

Wechsel der Gewinnermittlungsart und Veräußerung

Bei Übergang von der Gewinnermittlungsart durch Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlungsart Betriebsvermögensvergleich kann der sog. Übergangsgewinn zur Vermeidung von Härten auf Antrag auf bis zu drei Jahre verteilt werden. Dies gilt aber nicht bei einer sich unmittelbar an den Wechsel anschließenden Betriebsveräußerung einschließlich der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten.

Für die Praxis:

Wird der Betrieb vor Ablauf des Dreijahreszeitraums veräußert oder aufgegeben, erhöhen die noch nicht berücksichtigten Beträge den laufenden Gewinn des letzten Wirtschaftsjahres (R 17 Abs. 1 Satz 5 EStR). Zur Ermittlung des Übergangsgewinns beim Wechsel der Gewinnermittlungsart vgl. Anlage 1 zu R 17 der EStR.

Fundstellen
EFG 2001, 764