FG München - Urteil vom 15.02.2005
2 K 5070/03
Normen:
EStG § 24 Nr. 2 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 16 Abs. 3 § 4 Abs. 1 § 6a ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 642
EFG 2005, 1114

Wegfall der Pensionsverpflichtung aufgrund des Todes des Berechtigten als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Einkommensteuer 1995

FG München, Urteil vom 15.02.2005 - Aktenzeichen 2 K 5070/03

DRsp Nr. 2005/6804

Wegfall der Pensionsverpflichtung aufgrund des Todes des Berechtigten als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Einkommensteuer 1995

Verpflichtet sich der seine KG-Beteiligung veräußernde Kommanditist, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses begründete Pensionsverpflichtung der KG zu übernehmen, verbleibt die Pensionsverpflichtung auch nach dem Beteiligungsverkauf als ungewisse Verbindlichkeit im Betriebsvermögen, so dass der Wegfall der Pensionsverpflichtung aufgrund des Todes des Pensionsberechtigten gemäß § 24 Nr. 2 EStG als nachträgliche Einkünfte aus der ehemaligen mitunternehmerischen Beteiligung an der KG zu erfassen ist.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 2 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 16 Abs. 3 § 4 Abs. 1 § 6a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Wegfall einer Pensionsverpflichtung nach § 24 Nr. 2 EStG zu Einkünften aus der ehemaligen gewerblichen Tätigkeit führt.