1. Unter Änderung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2007 vom 19. August 2008 und der Einspruchsentscheidung vom 29. Januar 2010 wird der verbleibende Verlustvortrag zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2007 mit 1.858.459 EUR festgestellt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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