LAG Hamm - Urteil vom 16.10.2008
16 Sa 625/08
Normen:
BGB § 140; BGB § 151; BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; LA § 7 Nr. 1; TV ERA-Anpassungsfonds § 4 c; BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Detmold, vom 05.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 405/07

Weitergabe von Tariferhöhungen aufgrund betrieblicher Übung ohne Einführung des Entgeltrahmenabkommens durch nicht tarifgebundene Arbeitgeberin

LAG Hamm, Urteil vom 16.10.2008 - Aktenzeichen 16 Sa 625/08

DRsp Nr. 2009/4974

Weitergabe von Tariferhöhungen aufgrund betrieblicher Übung ohne Einführung des Entgeltrahmenabkommens durch nicht tarifgebundene Arbeitgeberin

Eine betriebliche Übung, Tariferhöhungen entsprechend den Lohn- und Gehaltsabkommen der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NRW an die Beschäftigten weiterzugeben, umfasst nicht die Verpflichtung zur Auszahlung der ERA-Strukturkomponenten nach diesen Tarifverträgen, wenn der nicht tarifgebundene Arbeitgeber das ERA in seinem Betrieb nicht einführen will.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 05.03.2008 - 1 Ca 405/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 140; BGB § 151; BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 1; LA § 7 Nr. 1; TV ERA-Anpassungsfonds § 4 c; BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung der ERA-Strukturkomponente für das Jahr 2006.