BFH - Urteil vom 25.11.2010
VI R 34/08
Normen:
BGB § 488 Abs. 1 S. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 20; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf , vom 25.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 3685/06

Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit für Verzicht auf eine noch werthaltige Darlehensforderung des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber

BFH, Urteil vom 25.11.2010 - Aktenzeichen VI R 34/08

DRsp Nr. 2011/2346

Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit für Verzicht auf eine noch werthaltige Darlehensforderung des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber

Auch wenn ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt worden war, kann der spätere Verzicht darauf durch das zugleich bestehende Arbeitsverhältnis veranlasst sein und dann insoweit zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, als die Darlehensforderung noch werthaltig ist.

Normenkette:

BGB § 488 Abs. 1 S. 2; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 19 Abs. 1; EStG § 20; FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Verlust eines Darlehens, das der Arbeitnehmer und zugleich Gesellschafter seines Arbeitgebers diesem gewährt hatte, beim Arbeitnehmer einkünftemindernd zu berücksichtigen ist.