OLG Hamm - Beschluss vom 06.11.2000
15 W 314/00
Normen:
BGB § 2227 ;
Fundstellen:
DRsp I(174)333c-d
Rpfleger 2001, 132
ZEV 2001, 278

Wichtige Gründe für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2000 - Aktenzeichen 15 W 314/00

DRsp Nr. 2003/16356

Wichtige Gründe für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

1. Voraussetzungen und Anwendungsfälle für die Annahme eines die Entlassung des Testamentsvollstreckers rechtfertigenden wichtigen Grundes im Sinne von § 2227 BGB. 2. Zerwürfnisse zwischen Erben und Testamentsvollstrecker, insbesondere auch eine (hier: aus zu Lebzeiten des Erblassers geführten Prozessen resultierende) "subjektive Ablehnung" der Person des Testamentsvollstreckers sind nicht ohne weiteres als wichtiger Grund zu werten.

Normenkette:

BGB § 2227 ;

Gründe (Auszug):