ArbG München, vom 23.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 20083/05
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Unterrichtung über gesamtschuldnerische Haftung - Widerspruchsrecht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - keine Verwirkung bei fehlendem Vertrauenstatbestand
LAG München, Urteil vom 02.04.2008 - Aktenzeichen 9 Sa 651/07
DRsp Nr. 2008/14528
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Unterrichtung über gesamtschuldnerische Haftung - Widerspruchsrecht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - keine Verwirkung bei fehlendem Vertrauenstatbestand
»1. Es fehlt an einer ordnungsgemäßen Information nach § 613a Abs. 5BGB, wenn eine Erläuterung der gesamtschuldnerischen Haftung gemäß § 613a Abs. 2BGB fehlt.2. Dem Übergang des Arbeitsverhältnisses kann gemäß § 613 a Abs. 6BGB auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses widersprochen werden.3. Das Widerspruchsrecht gemäß § 613 a Abs. 6BGB kann verwirkt werden, sofern Zeit- und Umstandsmoment vorliegen. Beim Zeitmoment ist nicht auf eine feste Frist, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalles abzustellen.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.