LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.09.2007
7 (11) Sa 1068/06
Normen:
BGB § 242 § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 2 Ca 648/06 lev - 18.08.2006,

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - keine Verwirkung durch wirksamen Vorbehalt weiterer Aufklärung oder Kündigungsschutzklage gegenüber Betriebserwerber - Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages kein Verzicht auf Widerspruchsrecht

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2007 - Aktenzeichen 7 (11) Sa 1068/06

DRsp Nr. 2008/1720

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung durch Betriebsveräußerer - keine Verwirkung durch wirksamen Vorbehalt weiterer Aufklärung oder Kündigungsschutzklage gegenüber Betriebserwerber - Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages kein Verzicht auf Widerspruchsrecht

»1. Rügt ein Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsveräußerer die Fehlerhaftigkeit des Unterrichtungsschreibens und behält er sich ausdrücklich vor, sein Widerspruchsrecht vorbehaltlich weiterer Aufklärungen noch auszuüben, so kann darin ein vertrauenszerstörender Umstand liegen, der eine Verwirkung ausschließt.2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Veräußerer bereits von einer größeren Anzahl anderer Arbeitnehmer wegen fehlerhafter Unterrichtung eine Widerspruchserklärung erhalten hat und von diesen gerichtlich auf das Bestehen von Arbeitsverhältnissen in Anspruch genommen wird.3. Der Verzicht eines Arbeitnehmers auf eine Nachinformation ist grundsätzlich möglich. Ob darin gleichzeitig ein Verzicht auf die Ausübung des Widerspruchsrechts liegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.