LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.08.2008
7 Sa 1198/07
Normen:
BGB § 124; BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 4; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, 1 Ca 243/07 lev vom 21.05.2007,

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsübergang - keine Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen Kündigung durch Betriebserwerber

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 1198/07

DRsp Nr. 2009/1719

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsübergang - keine Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen Kündigung durch Betriebserwerber

Die Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen die von einem Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung kann jedenfalls dann nicht als Umstandsmoment im Rahmen der Prüfung, ob das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirkt ist, gewertet werden, wenn dem Veräußerer dieses Umstandsmoment nicht bekannt ist.

Tenor:

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.05.2007 - 1 Ca 243/07 lev - wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass zwischen den Parteien ein Anstellungsverhältnis besteht.

II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 124; BGB § 242; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 4; BGB § 613a Abs. 5; BGB § 613a Abs. 6; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand: