Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung zu haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs - keine Verwirkung des Widerspruchsrechts durch Hinnahme der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses während der Elterzeit - rechtsmissbräuchliche Berufung auf Ausschlussfrist bei treuwidriger Ausnutzung verspäteter Zustellung einer im Termin verhandelter Klageerweiterung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2007 - Aktenzeichen 7 (8) Sa 690/06
DRsp Nr. 2008/5257
Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter Unterrichtung zu haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs - keine Verwirkung des Widerspruchsrechts durch Hinnahme der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses während der Elterzeit - rechtsmissbräuchliche Berufung auf Ausschlussfrist bei treuwidriger Ausnutzung verspäteter Zustellung einer im Termin verhandelter Klageerweiterung
»1. Die Unterrichtung über einen Betriebsübergang ist fehlerhaft und setzt den Lauf der Widerspruchsfrist gemäß § 613 a Abs. 6BGB nicht in Gang, wenn über die haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs nicht unterrichtet worden ist.2. Im Falle einer fehlerhaften Unterrichtung kann der Arbeitnehmer - bis zur Grenze der Verwirkung - grundsätzlich unbefristet von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.3. Das im Rahmen der Verwirkung erforderliche Umstandsmoment wird bei fehlerhafter Unterrichtung über den Betriebsübergang nicht schon dadurch erfüllt, dass eine Arbeitnehmerin, die im unmittelbaren Anschluss an die Elternzeit von der Erwerberin freigestellt worden ist, die weitere Abwicklung des Arbeitsverhältnisses durch die Erwerberin entgegennimmt.
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