LAG München - Urteil vom 19.08.2008
8 Sa 1156/07
Normen:
BGB § 242 § 613a Abs. 5, 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 24.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 18544/06

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über wirtschaftliche Lage der Betriebsübernehmerin und Abspaltung von Betriebsvermögen - Unterrichtungsbedarf bei negativem Kaufpreis und Patentübertragung zur Handyproduktion

LAG München, Urteil vom 19.08.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1156/07

DRsp Nr. 2008/18447

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über wirtschaftliche Lage der Betriebsübernehmerin und Abspaltung von Betriebsvermögen - Unterrichtungsbedarf bei "negativem Kaufpreis" und Patentübertragung zur Handyproduktion

1. Im Hinblick auf die Zahlung eines "negativen Kaufpreises" hat die Arbeitgeberin den Arbeitnehmern Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Betriebsübernehmerin zu machen, denn für die Arbeitnehmer ist es von wesentlicher Bedeutung, ob ihr Arbeitsverhältnis auf eine nunmehr vom sonstigen Mutterunternehmen losgelöste Erwerberin übergeht und sich damit in einem Unternehmen befindet, das möglicherweise durch hohe Verbindlichkeiten belastet ist; in diesem Fall muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass binnen kurzer Zeit sein Arbeitsverhältnis gefährdet ist.2. Ausgehend von Sinn und Zweck der Unterrichtung muss eine Information auch darüber erfolgen, dass die Betriebsübernehmerin nicht mehr Eigentümerin wesentlicher Teile des Betriebsvermögens ist; das gilt nicht nur für die Übertragung von erheblichen Teilen des Anlagevermögens (etwa Betriebsgrundstücken) sondern auch für sonstige wesentliche Sachwerte, insbesondere die Übertragung von Patenten.