LAG München - Urteil vom 28.05.2008
5 Sa 891/07
Normen:
BGB § 242 § 613a Abs. 5, 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 20.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 486/07

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über wirtschaftliche Lage der Betriebsübernehmerin und Abspaltung von Betriebsvermögen in der Mobilfunksparte

LAG München, Urteil vom 28.05.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 891/07

DRsp Nr. 2008/18473

Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei unzureichender Unterrichtung über wirtschaftliche Lage der Betriebsübernehmerin und Abspaltung von Betriebsvermögen in der Mobilfunksparte

1. Ausgehend von Sinn und Zweck der Unterrichtung, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit verschaffen soll, sachgerecht über die Ausübung seines Widerspruchs nach § 613 a Abs. 6 BGB zu befinden (also auch die mit dem Arbeitgeberwechsel verbundenen Risiken für Arbeitsplatzsicherheit, Durchsetzbarkeit von Gehalts- und Pensionsansprüche etc. zu erkennen) hat die Arbeitgeberin im Rahmen der Unterrichtung offen zu legen, dass der Übertragung des Betriebes eine Vertragsgestaltung zugrunde liegt, die dazu führt, dass die mit der Übertragung der Mobilfunksparte verbundenen Belastungen (Übernahme eines großen Personalkörpers und der organisatorischen Struktur eines stark defizitären Geschäftsbereichs, Pensionslasten, etc.) und die für den Erwerber hiermit verbundenen Vorteile (Erwerb der Marken- und Patentrechte, negativer Kaufpreis) in erheblichem Umfang auseinander fallen, insbesondere wenn die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs nicht nur durch den Vertrag mit Übernehmerin sondern in erster Linie durch den Rahmenvertrag mit deren Konzernmutter geprägt werden.