BFH - Beschluss vom 25.11.2004
XI B 66/04
Normen:
EStG § 4 § 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 549
Steuertelex 2005, 292
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 25.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2584/00

Widmung gewillkürten Betriebsvermögens

BFH, Beschluss vom 25.11.2004 - Aktenzeichen XI B 66/04

DRsp Nr. 2005/1888

Widmung gewillkürten Betriebsvermögens

Die Zuordnung eines WG zum gewillkürten BV verlangt eine eindeutig erkennbare Widmung, die nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen werden kann. Die subjektive Widmung zum BV kann sich z. B. auch daraus ergeben, dass die mit dem Erwerb eines WG zusammenhängenden Geschäfte in der laufenden Buchhaltung als betriebliche Vorgänge erfasst werden.

Normenkette:

EStG § 4 § 5 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Im Wesentlichen entspricht schon ihre Begründung nicht den von § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestellten Anforderungen. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage ist auch nicht offenkundig klärungsbedürftig.