BFH - Urteil vom 13.12.2005
X R 50/03
Normen:
FGO § 56 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1144
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 24.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1864/98 E

Wiedereinsetzung

BFH, Urteil vom 13.12.2005 - Aktenzeichen X R 50/03

DRsp Nr. 2006/10894

Wiedereinsetzung

Krankheit ist ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt. Dies trifft für einen erstmalig auftretenden Diabetesschock zu.

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger betrieb bis zum Jahresende 1993 einen ...einzelhandel. Betrieben wurde das Unternehmen auf dem Grundstück X-Straße 20 in Z, das zur jeweils ideellen Hälfte den Klägern gehört. In seinen Bilanzen wies der Kläger das hälftige Grundstück und das aufstehende Betriebsgebäude aus. Am 28. April 1993 erwarben der Kläger und sein Sohn D je zur ideellen Hälfte das Erbbaurecht an dem Grundstück X-Straße 5 in Z. Auf diesem Grundstück baute der Kläger einen Verkaufspavillon, den er in vollem Umfang als Betriebsvermögen behandelte.