LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.07.2007
6 Sa 680/07
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, 5, Abs. 6 Satz 1 ; KSchG § 4 Satz 1 § 7 Halbs. 1 § 13 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2007, 626
ZIP 2007, 2003
ZIP 2008, 241
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 07.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3285/05

Wirksame Unterrichtung über Betriebsteilübergang nach Vollzug bei Eintragung der Erwerberin im Handelsregister zum Zeitpunkt der Unterrichtung - Rückwirkung des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.07.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 680/07

DRsp Nr. 2007/17598

Wirksame Unterrichtung über Betriebsteilübergang nach Vollzug bei Eintragung der Erwerberin im Handelsregister zum Zeitpunkt der Unterrichtung - Rückwirkung des Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis

»1. Es berührt die Ordnungsgemäßheit einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB nicht, wenn darin als Betriebserwerber eine im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht ins Handelsregister eingetragene GmbH genannt wird, diese Eintragung aber bis zur Unterrichtung erfolgt ist.2. Ein Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 BGB kann nur dann auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirken, wenn das Arbeitsverhältnis zum Erwerber zu dieser Zeit überhaupt noch besteht.«

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, 5, Abs. 6 Satz 1 ; KSchG § 4 Satz 1 § 7 Halbs. 1 § 13 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Der am ......1962 geborene Kläger stand seit dem 1. Dezember 1998 in einem Arbeitsverhältnis als Auslieferungsfahrer zur Beklagten gegen einen Lohn von zuletzt 1.635,00 EUR brutto monatlich.