LAG Niedersachsen, vom 13.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 1764/06
ArbG Verden, vom 01.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 327/06
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Maßgeblichkeit der letztmaligen Befristung; Prognoseentscheidung des Arbeitgebers; Übergang eines Betriebsteils bzw. Betriebsteilübergang
BAG, Urteil vom 30.10.2008 - Aktenzeichen 8 AZR 855/07
DRsp Nr. 2009/6013
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Maßgeblichkeit der letztmaligen Befristung; Prognoseentscheidung des Arbeitgebers; Übergang eines Betriebsteils bzw. Betriebsteilübergang
1. Haben die Parteien mehrere aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge geschlossen, so ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre Rechtfertigung zu überprüfen2. a) Die Befristung eines Arbeitsvertrages wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein Bedarf mehr besteht. Dabei kann sich der vorübergehende betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung daraus ergeben, dass für einen begrenzten Zeitraum in dem Betrieb Arbeiten anfallen, die mit dem Stammpersonal allein nicht bewältigt werden können oder daraus, dass sich der Arbeitskräftebedarf künftig verringern wird, zB wegen der Inbetriebnahme einer neuen technischen Anlage oder wegen der Stilllegung des Betriebes oder der Dienststelle.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.