BGH - Urteil vom 29.01.1996
II ZR 286/94
Normen:
BGB §§ 675, 705 ff., § 138 ; GG Art. 12 ;
Fundstellen:
DRsp I(138)776b
DStR 1996, 1254
NJW-RR 1996, 741

Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel in einem Sozietätsvertrag

BGH, Urteil vom 29.01.1996 - Aktenzeichen II ZR 286/94

DRsp Nr. 1997/6581

Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel in einem Sozietätsvertrag

Eine im Sozietätsvertrag für eine Anwalts-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei vereinbarte Mandantenschutzklausel, die für den Fall der Mandantenübernahme "schwer erträgliche finanzielle Belastungen" vorsieht, kann wegen Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit unwirksam sein.

Normenkette:

BGB §§ 675, 705 ff., § 138 ; GG Art. 12 ;

Sachverhalt:

Nach dem Sozietätsvertrag für die von den Parteien geführte Anwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei steht einem ausscheidenden Gesellschafter ein Abfindungsguthaben zu, das bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen in fünf Jahresraten auszuzahlen, andernfalls unter Zugrundelegung eines jährlichen Zinssatzes von 5,5 % zu verrenten ist. Der Wechsel eines Mandanten der Gesellschaft zu dem ausgeschiedenen Gesellschafter führt nach dem Sozietätsvertrag zu einer erheblichen Kürzung des Abfindungsguthabens.

Gründe (Auszug):