Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der Ausübung einer Tätigkeit im Umkreis von 30 km.
BGH, Urteil vom 14.07.1997 - Aktenzeichen II ZR 238/96
DRsp Nr. 1997/6535
Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der Ausübung einer Tätigkeit im Umkreis von 30 km.
»a) Ein im Gesellschaftsvertrag selbständig praktizierender Tierarzte vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot, nach dem der ausscheidende Gesellschafter "im Umkreis von 30 km vom Sitz der Praxis keinerlei tierärztliche Tätigkeit ausüben" darf, ist sittenwidrig und nichtig, weil es in zeitlicher, räumlicher und gegenständlicher Hinsicht das notwendige Maß überschreitet. b) Ein derart die Berufsausübungsfreiheit einschränkendes Wettbewerbsverbot kann nicht in entsprechender Anwendung des § 139BGB in der Weise aufrechterhalten werden, da das Gericht an Stelle der Betroffenen festlegt, mit welchen zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Grenzen das Verbot gilt.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.