Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einer GmbH und einem von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern
BGH, Urteil vom 29.11.1993 - Aktenzeichen II ZR 107/92
DRsp Nr. 1994/1209
Wirksamkeit eines Vertrages zwischen einer GmbH und einem von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern
»a) Schließen zwei gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH namens der Gesellschaft einen Vertrag mit einem von ihnen, so wird dieser Vertrag wirksam, wenn, nachdem der (auch) als Vertragspartner auftretende Geschäftsführer als solcher weggefallen ist, der verbleibende, inzwischen alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ihn genehmigt. b) Zur Anwendung des § 817 Satz 2 BGB in einem Fall, in dem der Empfänger einer "Kaufpreiszahlung" den Betrag dazu verwenden sollte, das Darlehen, das der "Käufer" zur Finanzierung des "Kaufpreises" bei einer Bank aufgenommen hatte, zu tilgen.«
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