Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung der Gründungsvorschriften
BGH, Beschluß vom 09.12.2002 - Aktenzeichen II ZB 12/02
DRsp Nr. 2003/255
Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung der Gründungsvorschriften
»a) Die Verwendung des Mantels einer "auf Vorrat" gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar.b) Auf diese wirtschaftliche Neugründung durch Ausstattung der Vorratsgesellschaft mit einem Unternehmen und erstmalige Aufnahme ihres Geschäftsbetriebes sind die der Gewährleistung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften des GmbHG einschließlich der registergerichtlichen Kontrolle entsprechend anzuwenden.c) Der Geschäftsführer hat jedenfalls entsprechend § 8 Abs. 2GmbHG zu versichern, daß die in § 7 Abs. 2 und 3GmbHG bezeichneten Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt sind und daß der Gegenstand der Leistungen sich weiterhin in seiner freien Verfügung befindet.«
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