Der Kläger begehrt die Berücksichtigung eines Verlustes aus seiner Beteiligung an der ... T Gesellschaft mbH nach § 17 Abs. 4 EStG.
Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der T Gesellschaft mbH (im folgenden GmbH), vormals ... K Gesellschaft mbH. Das Stammkapital der Gesellschaft betrug 51.000 DM und war voll eingezahlt. Am 31.10.1995 beantragte die GmbH die Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 3.6.1996 wurde die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt.
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