Streitig ist, ob ein Veräußerungsverlust gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) des Klägers im Kalenderjahr 1999 berücksichtigt werden kann.
Der Kläger war geschäftsführender Gesellschafter der Firma ... GmbH ... (im Folgenden: GmbH). Am Stammkapital war er seit Gründung mit 17 v.H. beteiligt.
Über das Vermögen der GmbH wurde am 01. April 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet; eingestellt wurde es mit Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 10. Februar 2004.
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