BFH - Urteil vom 13.12.2016
X R 4/15
Normen:
InsO § 94, § 300 Abs. 1 Satz 1, § 301 Abs. 1 Satz 1, § 301 Abs. 3; AO § 174 Abs. 4, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 16 Abs. 1, Abs. 3; FGO § 126 Abs. 4;
Fundstellen:
BFHE 256, 392
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 21.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4719/10

Zeitpunkt der Erfassung eines aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entstandenen Buchgewinns bei Aufgabe des Betriebes vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BFH, Urteil vom 13.12.2016 - Aktenzeichen X R 4/15

DRsp Nr. 2017/6396

Zeitpunkt der Erfassung eines aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entstandenen Buchgewinns bei Aufgabe des Betriebes vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

1. Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen (Bestätigung des Senatsurteils vom 3. Februar 2016 X R 25/12, BFHE 252, 486, BStBl II 2016, 391). 2. Wurde der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, liegt allerdings ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2014 5 K 4719/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

InsO § 94, § 300 Abs. 1 Satz 1, § 301 Abs. 1 Satz 1, § 301 Abs. 3; AO § 174 Abs. 4, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 16 Abs. 1, Abs. 3; FGO § 126 Abs. 4;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist als Handelsvertreter tätig und betrieb in den Jahren 1994 und 1995 daneben ein Einzelhandelsgeschäft für Kinderausstattung. Dieses gab er am 31. Oktober 1995 auf. Ein Konkursverfahren wurde nicht eingeleitet.