FG München - Urteil vom 16.07.2008
9 K 4042/06
Normen:
EStG (2002) § 17 ; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; BewG (1991) § 9 Abs. 2 ; GmbHG § 17 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1611

Zeitpunkt des Entstehens eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG; Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums steuerlich ausreichend; Berücksichtigung von Kursveränderungen; Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

FG München, Urteil vom 16.07.2008 - Aktenzeichen 9 K 4042/06

DRsp Nr. 2008/17752

Zeitpunkt des Entstehens eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG; Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums steuerlich ausreichend; Berücksichtigung von Kursveränderungen; Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

1. Ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG ist in dem Zeitpunkt entstanden, zu dem der Erwerber nach der vertraglichen Vereinbarung ein Anwartschaftsrecht auf die veräußerten Anteile erhält, wenn nicht das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen weiterhin beim Veräußerer verbleibt. 2. Steuerlich ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 39 AO ausreichend, auch wenn die Anteilsübertragung gesellschaftsrechtlich eine Genehmigung der Gesellschaft erfordert und diese erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.