Unter Abweisung der weitergehenden Klage werden der angefochtene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1997 vom 12.6.2002 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 22.2.2008 dahingehend geändert, dass für die Klägerin nur noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 6.056.171 DM zu erfassen sind. Diese Einkünfte sind gem. § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ermäßigt zu besteuern. Die Berechnung der Steuer wird gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten übertragen.
Die Kläger tragen 95 % und der Beklagte 5 % der Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|