BFH - Urteil vom 28.04.2010
I R 81/09
Normen:
DBA-USA Art. 6 Abs. 3; DBA-USA Art. 7 Abs. 1; DBA-USA Art. 11 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 14.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 210/07

Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien als Einkünfte jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens i.S. von Art. 6 Abs. 3 Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland (DBA-USA 1989) a.F.; Freistellung von Zinserträge einer US-amerikanischen Personengesellschaft durch das DBA-USA 1989 a.F. von der deutschen Besteuerung

BFH, Urteil vom 28.04.2010 - Aktenzeichen I R 81/09

DRsp Nr. 2010/10230

Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien als Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" i.S. von Art. 6 Abs. 3 Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland (DBA-USA 1989) a.F.; Freistellung von Zinserträge einer US-amerikanischen Personengesellschaft durch das DBA-USA 1989 a.F. von der deutschen Besteuerung

1. Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien sind keine Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" i.S. von Art. 6 Abs. 3 DBA-USA 1989 a.F.2. Zinserträge, die von einer i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1990 gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen US-amerikanischen Personengesellschaft erzielt werden, an der unmittelbar oder mittelbar in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen beteiligt sind, unterliegen grundsätzlich als Zinseinnahmen i.S. von Art. 11 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F. der deutschen und nicht als gewerbliche Gewinne eines Unternehmens i.S. von Art. 7 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F. der US-amerikanischen Besteuerung (entgegen BMF-Schreiben vom 24. Dezember 1999, BStBl I 1999, 1076 Tz. 1.1.5.1, jetzt BMF-Schreiben vom 16. April 2010, BStBl I 2010, 354 Tz. 2.2.1).