Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Veräußerung von GmbH-Anteilen nach § 17 EStG steuerpflichtig ist.
Die Kläger sind Eheleute, die u.a. auch im Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Kläger gründete mit notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag vom ..... 1979 zusammen mit Herrn ........,............. und Herrn ........ die Firma ........ Gesellschaft für .................. mbH. Gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages übernahmen die vier Gründungsgesellschafter Stammeinlagen in folgender Höhe:
Herr.......................... 26 v. H.,
Herr.......................... 26 v.H.,
Herr............. 24 v.H.,
Herr............. 24 v.H.
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