I. Der im Streitjahr (1997) ledige Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis März 1997 als Baustellenleiter bei der Firma X GmbH (GmbH) beschäftigt, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer B war. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung hatte die GmbH die Funktion des Betriebsunternehmens; Besitzunternehmen war die Einzelfirma "Firma Y".
Am 5. Juni 1996 hatte der Kläger mit B einen Darlehensvertrag mit folgendem Wortlaut geschlossen:
"1. Herr Kläger gewährt Herrn B ein Darlehen in Höhe von 50.000,-- DM (...).
2. Der Betrag wird am 10.6.96 auf das Privatkonto von B (...) überwiesen.
3. Der Betrag ist jährlich mit 5 % zu verzinsen.
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