FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 17.05.2004
8 V 4/03
Normen:
AStG § 6 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 ; DBA USA Art. 4 Abs. 1 ; EStG (1997) § 17 § 1 Abs. 1 ; FGO § 69 Abs. 4 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1494

Zugangsvoraussetzungen für Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das Gericht; Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG; Ansässigkeit im Sinne von Art. 4 DBA USA

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Aktenzeichen 8 V 4/03

DRsp Nr. 2004/12222

Zugangsvoraussetzungen für Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das Gericht; Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG; Ansässigkeit im Sinne von Art. 4 DBA USA

1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an das Gericht ist auch dann zulässig, wenn der Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung begehrt, die Behörde die Aussetzung jedoch nur gegen Sicherheitsleistung gewähren will. 2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Besteuerungszeitpunkt für die Durchführung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG um eine so genannte juristische Sekunde in einen Veranlagungszeitraum vorgezogen werden kann, in dem der Steuerpflichtige unstreitig nicht als in den USA ansässig anzusehen war und ganzjährig der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat.

Normenkette:

AStG § 6 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 ; DBA USA Art. 4 Abs. 1 ; EStG (1997) § 17 § 1 Abs. 1 ; FGO § 69 Abs. 4 S. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob für das Kalenderjahr 2000 (Streitjahr) die sog. Wegzugsbesteuerung im Sinne von § 6 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz - AStG) vorzunehmen ist.

Der Antragssteller war Mitglied des Vorstands der Z AG (künftig: AG). Außerdem war er am Kapital der AG beteiligt.