BFH - Urteil vom 09.12.2014
IV R 29/14
Normen:
EStG § 6 Abs. 3 Satz 1; EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1;
Fundstellen:
BStBl II 2019, 723
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 09.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3303/11

Zulässigkeit der Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 EStG bei Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen vor unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeanteils

BFH, Urteil vom 09.12.2014 - Aktenzeichen IV R 29/14

DRsp Nr. 2015/1636

Zulässigkeit der Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 EStG bei Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen vor unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeanteils

Veräußert ein Mitunternehmer aufgrund einheitlicher Planung Sonderbetriebsvermögen, bevor er den ihm verbliebenen Mitunternehmeranteil unentgeltlich überträgt, steht dies der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 3 Satz 1; EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1;

Gründe

I.