Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20. Februar 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, ist zum 1. Januar 2006 durch eine formwechselnde Umwandlung aus der A–KG hervorgegangen. An der A–KG war zunächst als einzige Kommanditistin mit einem Anteil von 100 % die B–AG beteiligt. Diese veräußerte im Streitjahr (2004) mehrere Teile ihres Kommanditanteils und hielt zuletzt noch einen Anteil von 6 %.
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