BGH - Urteil vom 26.01.2005
IV ZR 296/03
Normen:
BGB § 2197 ;
Fundstellen:
BGHReport 2005, 638
DNotZ 2005, 700
FamRZ 2005, 1829
FamRZ 2005, 614
MDR 2005, 690
NJW-RR 2005, 591
Rpfleger 2005, 258
WM 2005, 704
ZEV 2005, 204
Vorinstanzen:
OLG München, vom 18.09.2003
LG München I,

Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch den Alleinerben

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - Aktenzeichen IV ZR 296/03

DRsp Nr. 2005/3047

Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung durch den Alleinerben

»Ein Alleinerbe oder alleiniger Vorerbe kann zugleich Erbentestamentsvollstrecker sein, wenn sich die Testamentsvollstreckung auf die sofortige Erfüllung eines Vermächtnisses beschränkt und das Nachlaßgericht bei groben Pflichtverstößen einen anderen Testamentsvollstrecker bestimmen kann.«

Normenkette:

BGB § 2197 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt als Testamentsvollstreckerin Ersatz für Wertpapiere, die die beklagte Bank aus dem Nachlaß des 1992 gestorbenen Erblassers auf dessen Sohn übertragen hat. Die Parteien streiten darüber, ob diese Leistung an den Berechtigten und damit schuldbefreiend erfolgt sei.