Zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG und zur Anwendung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2005 - Aktenzeichen 2 K 1437/03
DRsp Nr. 2005/8406
Zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4EStG und zur Anwendung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens
Ein Auflösungsverlust ist dann entstanden, wenn die Gesellschaft zivilrechtlich aufgelöst wurde, der Gesellschafter mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr rechnen kann und es im wesentlichen feststeht, ob und in welcher Höhe nachträgliche Anschaffungskosten sowie Auflösungskosten des Gesellschafters anfallen werden. Unter Wirtschaftsjahr i. S. d. Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 4a Nr. 2 i. V. m. Abs. 8aEStG 2001 ist im Falle der Auflösung und Liquidation einer Kapitalgesellschaft der steuerrechtliche Gewinnermittlungszeitraum nach § 11 Abs. 1KStG zu verstehen.
Streitig ist, ob und - wenn ja - in welcher Höhe ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 und 2EStG zu berücksichtigen ist.
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