BFH - Urteil vom 21.02.2017
VIII R 24/16
Normen:
EStG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 24.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 67/16

Zuordnung der Kosten einer Vertragsarztzulassung

BFH, Urteil vom 21.02.2017 - Aktenzeichen VIII R 24/16

DRsp Nr. 2017/6133

Zuordnung der Kosten einer Vertragsarztzulassung

1. NV: Trägt der Neugesellschafter einer Gemeinschaftspraxis, der Inhaber des höchstpersönlichen Statusrechts der Vertragsarztzulassung ist, selbst die Anschaffungskosten für den wirtschaftlichen Vorteil aus der Vertragsarztzulassung, ist das Wirtschaftsgut von ihm angeschafft und seinem Sonderbetriebsvermögen zuzuordnen. 2. NV: Bei unmittelbarer Zahlung des Kaufpreises durch die Gesellschaft kann nach den Umständen des Einzelfalls der wirtschaftliche Vorteil aus der Vertragsarztzulassung von der Gesellschaft erworben werden und das Wirtschaftsgut auf Ebene der Gesamthand zu erfassen sein. 3. NV: Zahlungen der Gesellschaft an den Veräußerer des wirtschaftlichen Vorteils aus der Zulassung können nach den Grundsätzen des Drittaufwands jedoch auch als vom Gesellschafter selbst getragene Anschaffungskosten zu würdigen sein, die wiederum zur Zuordnung des Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters führen. 4. NV: Das immaterielle Wirtschaftsgut des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung ist weder abnutz- noch abschreibbar.