FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.02.2002
2 K 34/00
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 13a ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 755

Zuordnung eines sich bisher im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen befindlichen Grundstücks zum Privatvermögen ohne ausdrückliche Erklärung oder Entnahmehandlung; Einkommensteuer 1994 und 1995

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2002 - Aktenzeichen 2 K 34/00

DRsp Nr. 2002/5237

Zuordnung eines sich bisher im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen befindlichen Grundstücks zum Privatvermögen ohne ausdrückliche Erklärung oder Entnahmehandlung; Einkommensteuer 1994 und 1995

1. Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sind nicht allein deshalb nicht mehr dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zuzuordnen, weil die Landwirtschaft nicht mehr mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Auch bei einem Übergang zur Liebhaberei bedarf es einer besonderen Entnahmehandlung oder -erklärung bzw. einer ausdrücklichen Betriebsaufgabeerklärung. 2. Die Annahme von Liebhaberei kommt bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 13a ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Grundstücksentnahme im Streitjahr nicht mehr in Betracht kommt, weil der landwirtschaftliche Betrieb schon früher aufgegeben worden ist.