I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb am 11. Dezember 1987 von einer Frau K, die Alleingesellschafterin sowohl der K-KG (KG) als auch der Komplementär-GmbH (K-GmbH) war, deren Gesellschaftsanteile an der KG. Gesellschaftszweck war insbesondere die Konservierung, Lagerung und Verwertung beschädigter Waren aller Art.
Der Kommanditanteil betrug 150 000 DM. Durch Eintritt des Herrn X als Kommanditist mit einer Einlage von 50 000 DM erhöhte sich nach dem geänderten Gesellschaftsvertrag vom 13. Januar 1989 das Gesellschaftskapital auf 200 000 DM. X schied alsbald wieder aus und übertrug seinen Kommanditanteil auf den Kläger.
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