Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zuordnung einer Verbindlichkeit zu einem Teilbetrieb, der in eine Personengesellschaft eingebracht wurde, und deren zeitnahe Tilgung durch die aufnehmende Personengesellschaft aus eingebrachten Barmitteln des anderen Gesellschafters eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellt und außerdem darüber, ob dieser Beurteilung ggf. eine am 20. Januar 2006 erteilte verbindliche Auskunft entgegensteht.
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