Die Beteiligten streiten darüber, ob stille Reserven aufzudecken oder von einer Betriebsverpachtung im Ganzen auszugehen ist.
Die verheirateten Kläger (Kl.) werden im Streitjahr zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt. Der Kl. betrieb bis zum September 1998 auf eigenem Grundstück in guter Wohnlage in einem Außenbezirk von Hamm eine Bäckerei. Die Umsätze wurden im Bereich des Ladenverkaufs (50 %), durch ambulanten Verkauf ("Hausiertour" - 10 %) und durch Belieferung eines großen Krankenhauses sowie zweier Kinderheime (40 %) erzielt.
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