LG Stendal, vom 19.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 367/00
Zur Bindungswirkung einer Untersagung bestimmter Geschäfte durch die Kommunalaufsichtsbehörde für eine kommunale GmbH
OLG Naumburg, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen 9 U 206/01
DRsp Nr. 2005/6747
Zur Bindungswirkung einer Untersagung bestimmter Geschäfte durch die Kommunalaufsichtsbehörde für eine kommunale GmbH
»1. Untersagt die Kommunalaufsichtsbehörde Kommunen den Abschluss bestimmter Geschäfte (hier: sog. Swapgeschäft) durch Runderlass, so bindet dies den Geschäftsführer einer kommunalen GmbH direkt nicht.2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH vor Abschluss eines Risikogeschäftes (hier: sog. Swapgeschäft).«
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