FG München - Urteil vom 30.11.1999
13 K 2108/94
Normen:
EStG § 16; EStG § 15a Abs. 4; EStG § 52 Abs. 19; EStDV § 7 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
EFG 2000, 550

Zur Entstehung eines Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines KG-Anteils mit Nichtausgleich des negativen Kapitalkontos

FG München, Urteil vom 30.11.1999 - Aktenzeichen 13 K 2108/94

DRsp Nr. 2001/2172

Zur Entstehung eines Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines KG-Anteils mit Nichtausgleich des negativen Kapitalkontos

Scheidet ein Kommanditist, dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus, so gilt der Betrag, den er nicht ausgleichen muss, bei einer entgeltlichen oder teilentgeltlichen Veräußerung des Gesellschaftsanteils als Veräußerungsgewinn i.S.v. § 16 EStG. Hier Veräußerung eines Kommanditanteils, der auf den Veräußerer von einem nahen Angehörigen unter Übernahme des bereits vorhandenen negativen Kapitalkontos unentgeltlich übertragen worden ist.

Normenkette:

EStG § 16; EStG § 15a Abs. 4; EStG § 52 Abs. 19; EStDV § 7 Abs. 1 Satz 1;

Entscheidungsgründe:

I.