FG Köln - Urteil vom 03.06.2008
1 K 1712/04
Normen:
AO § 39; EStG § 17;
Fundstellen:
EFG 2009, 932

Zurechnung der Unterbeteiligung des Ehegatten zum Anteil des Hauptbeteiligten

FG Köln, Urteil vom 03.06.2008 - Aktenzeichen 1 K 1712/04

DRsp Nr. 2009/10605

Zurechnung der Unterbeteiligung des Ehegatten zum Anteil des Hauptbeteiligten

Wird mit dem Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen gleichzeitig ein zuvor vereinbartes Unterbeteiligungsverhältnis mit dem Ehegatten des Hauptbeteiligten wirksam, liegt bei Überschreiten der Wesentlichkeitsgrenze im Moment des Erwerbs durch den Hauptbeteiligten eine "wesentliche" Beteiligung vor, auch wenn nach dem Wirksamwerden des Unterbeteiligungsverhältnisses der Anteil des Hauptbeteiligten unter die Wesentlichkeitsgrenze absinkt. Dieser Durchgangserwerb genügt für die Annahme, dass der Hauptbeteiligte "wesentlich" beteiligt gewesen ist.

Normenkette:

AO § 39; EStG § 17;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 2001 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Eheleute erzielten unter anderem Einkünfte aus Kapitalvermögen.