Archiv Umwandlung 7/15 Verfassungswidrigkeit des Verlustabzugs nach § 8c KStG - Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 |
Zusammenfassung |
Autor: Ott |
Mit dem Beschluss vom 29.03.2017 hat das BVerfG1) die Regelung des § 8c Satz 1 KStG (jetzt: § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20.12.2016 als unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, soweit unmittelbare Anteilsübertragungen an einen Erwerber vorliegen, die innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % bis zu 50 % des gezeichneten Kapitals an einer Kapitalgesellschaft betragen.
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