Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen Erteilung einer falschen Auskunft auf Schadensersatz in Anspruch.
Im Jahre 1993 beabsichtigte eine Grundstücksgesellschaft den Bau eines Sozialzentrums in E. Generalübernehmerin sollte die B. GmbH, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 1) ist, Generalunternehmerin die L. Wohnbau GmbH werden. Als deren Subunternehmerin sollte die Klägerin Sanitärarbeiten durchführen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|