Zuwendungsgegenstand

Autor: Löbe

Gehört das Grundstück, welches geschenkt werden soll, dem Schenker selbst noch nicht, müsste dieser es erst erwerben, um es anschließend auf den Beschenkten zu übertragen. Es bedarf keiner weiteren Erläuterungen, dass dieser Weg umständlich und kostenaufwendig ist, es fallen u.a. zweimal Notar- und Grundbuchkosten an. Eine kosten- und steuergünstige Lösung erlaubt jedoch die Konstruktion der mittelbaren Grundstücksschenkung.1) Denn sie ermöglicht es dem Schenker, mittels Hingabe eines Geldbetrags ein ihm nicht gehörendes Grundstück ganz oder teilweise zu schenken, wobei der Beschenkte unter bestimmten Umständen selbst als Erwerber auftreten kann. Im Gegensatz zur unmittelbaren Schenkung, die sich dadurch auszeichnet, dass der vom Schenker aufgewendete Gegenstand mit dem vom Beschenkten erlangten Gegenstand identisch ist, besteht eine solche Identität bei der mittelbaren Grundstücksschenkung gerade nicht.

Wille des Zuwendenden