Checkliste: Grundkenntnisse und steuerliche Berechnungsbeispiele zur Betriebsaufgabe

Checkliste: Grundkenntnisse und steuerliche Berechnungsbeispiele zur Betriebsaufgabe

 

Zur steuerlichen Beratung und optimalen Gestaltung ist es wichtig, grundsätzliche Fragen zu klären und gesetzliche Regelungen und Normen leicht verständlich darzustellen:

Die einkommensteuerliche Norm zur Betriebsaufgabe ist der § 16 EStG. Dieser ist anzuwenden auf sämtliche Betriebsaufgaben, also für Gewerbebetriebe, selbständige Tätigkeiten und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Eine steuerlich begünstigte Betriebsaufgabe liegt nur dann vor, wenn der Betriebsinhaber seinen Betrieb in einem Schritt aufgibt und die stillen Reserven vollständig realisiert. Eine Begünstigung kommt auch in Frage bei der Veräußerung eines selbständigen Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils.

Worin bestehen die steuerlichen Begünstigungen?

Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG)

Ermäßigte Besteuerung (§ 34 EStG)

Gewerbesteuerbefreiung auf Aufgabegewinn

Aufgabegewinn unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Wie hoch ist der Freibetrag und an welche Voraussetzungen ist er geknüpft?

Den Freibetrag erhält nur der Unternehmer, der das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne berufsunfähig ist. Der Freibetrag muss beantragt werden. Er wird nur einmal im Leben gewährt!

Der Freibetrag beträgt 45.000 Euro. Soweit der Aufgabegewinn den Betrag i.H.v. 136.000 Euro übersteigt, ermäßigt sich dieser Betrag.