BayObLG - Beschluß vom 22.04.1988
BReg 1 Z 64/87
Fundstellen:
NJW 1988, 2742
Vorinstanzen:
LG Kempten, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 1048/87
AG Lindau, - Vorinstanzaktenzeichen VI 693/86

Testamentsauslegung

BayObLG, Beschluß vom 22.04.1988 - Aktenzeichen BReg 1 Z 64/87

DRsp Nr. 1998/3715

Testamentsauslegung

1. Will der Erblasser im Testament sein Vermögen "den Tieren zugute kommen lassen", so kann darin die Erbeinsetzung einer Tierschutzorganisation oder einer Zweckauflage gesehen werden.2. Umstände, die sich vor oder nach der Testamentserrichtung ereignet haben, sind bei der Testamentsauslegung heranzuziehen.

Gründe:

I. Am 20.12.1986 verstarb in ... der ehemalige Kaufmann ... (Erblasser) im Alter von 84 Jahren. Er war in einziger Ehe mit ... geb. ... verheiratet. Sie ist am 10.9.1986 verstorben. Der Erblasser hat sie allein beerbt. Kinder hatte der Erblasser nicht. Er war seit 1971 Mitglied des ... (Beteiligter zu 1). Als gesetzliche Erben kommen Abkömmlinge der Großeltern in Betracht, unter anderen die Beteiligten zu 2 bis 6.

Der Erblasser hat mehrere letztwillige Verfügungen errichtet, die er jeweils eigenhändig geschrieben und unterzeichnet hat. Das letzte Testament vom 23.11.1986 hat folgenden Wortlaut:

"Nachdem die Verwandten meiner lieben Verstorbenen wie jene von meiner Seite in ordentlichen Verhältnissen leben u. folglich keiner Unterstützung bedürfen, bestimme ich bei meinem plötzlichem Tode, daß das von meiner Frau u. mir zusammen gesparte Vermögen den ... zugute kommen soll.